Neues E-Rezept ab 2024 !!!

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

ab dem 19.12.2023 werden wir auf das E-Rezept-Verfahren umstellen. Ab dem 01.01.2024 ist das E-Rezept in allen Praxen gesetzlich verpflichtend.

Ihr Rezept wird digital an einen Server der Gematik geschickt, von dem es sich dann die Apotheken abholen. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Gematik: Patienten-Information der Gematik als pdf-file

Im Rahmen der Einführung des E-Rezeptes sind folgende Maßnahmen in unserer Praxis notwendig:

Für die Ausstellung eines E-Rezeptes müssen Sie zuvor einmalig im jeweiligen aktuellen Quartal mit Ihrer Krankenkassen-Karte persönlich in unserer Praxis vorstellig werden. Das E-Rezept ist dann am Folgetag online zum Abruf durch die Apotheken bereit.

Wir sind durch gesetzliche Vorgaben gezwungen, diese Umstellung vorzunehmen. Wir hoffen einen Mehrwert für Sie zu schaffen und dass Ihnen im Laufe des Quartals Wege erspart bleiben.

Die Bestellung von Rezepten (telefonisch / Rezepttelefon / Homepage / Email) ist daher nur noch möglich, wenn Ihre Karte bereits im gleichen Quartal eingelesen wurde. Darüber hinaus können nur Medikamente bestellt und dann verordnet werden, die sich auf Ihrem aktuellen Medikamentenplan befinden. Sollte dies nicht der Fall sein, benötigen Sie einen ärztlichen Termin.

Dieses Vorgehen ist zunächst nur für gesetzlich Versicherte möglich. Die privaten Krankenversicherungen haben wegen fehlender elektronischer Gesundheitskarten noch keine Lösung hierzu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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