Aktuelles

Praxisinformationen

Sie haben einen Termin für eine Neuaufnahme in unserer Praxis erhalten? Dann klicken Sie bitte für weitere Informationen hier.

Die ausgefüllten Datenschutzverordnung sowie der Aufnahmebogen erhalten wir dann direkt per Email. Ein Ausdrucken ist nicht notwendig.

 

NEUES QUARTAL 04/2022 – ab 01.10.2022

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

im Zuge der Neuorganisation der Praxissoftware im Rahmen der gegründeten Gemeinschaftspraxis Mayer / Topp ist es zwingend erforderlich, dass Sie bei Rezeptwünschen / Überweisungen persönlich zuerst ihre Versichertenkarte vorzeigen. Ein Vorbereiten der Rezepte ist aus technischen Gründen nicht möglich. Das wird zu Beginn des Quartals sicherlich zu einem erhöhten Aufkommen in der Praxis führen. Wir bitten hierfür um Verständnis. Darüber hinaus benötigen wir eine neue von Ihnen unterschriebene aktualisierte Datenschutzverordnung.

Covid-Auffrischungsimpfung in unserer Praxis

Wir führen ausschließlich Auffrischungsimpfungen mit dem Impfstoff Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 von BioNTech/Pfizer durch.

Achtung: Bitte beachten Sie unbedingt die Einhaltung der vom RKI empfohlenen Abstandsregeln (i.d.R. 6 Monate) ab der letzten Impfung oder Infektion zur Boosterimpfung.

Wer wird geimpft?

a) Personen ab dem Alter von 60 Jahren
b) Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
c) Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt
d) BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
e) Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Sie haben die Möglichkeit online die Impfformulare auszufüllen und rechtssicher an unsere Praxis zu übermitteln. Das hat den Vorteil, dass die notwendigen Unterlagen zum Impftermin bei uns bereits vorliegen. Rückfragen sind selbstverständlich jederzeit möglich.

Probieren Sie es doch einfach mal aus:  https://anamnese.app/36HSZE

Alternativ stehen Ihnen hier die Dokumente zum Download bereit:

Aufklärungsbogen Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 von BioNTech/Pfizer zum Dowload und Mitbringen zum Impftermin.

Einverständniserklärung Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 von BioNTech/Pfizer zum Download und Mitbringen zum Impftermin.

Denken Sie beim Impftermin bitte an Ihre Krankenversichertenkarte, Impfausweis und Allergieausweis (falls vorhanden).

In Kürze erfolgen weitere Impftermine. Am Freitag, 21.10.2022 sind kein Plätze mehr verfügbar.

Terminvereinbarung über info@allgemeinmedizin-mayer.de für [Termin erfolgt in Kürze] mit der zwingenden Angabe des Datums der bereits erfolgten Impfungen (Impfstoffe) und durchgemachten Infektion(en). Ohne diese Angaben kann kein Impftermin vergeben werden.

Ausführliche Erklärung

Aktuelle STIKO-Empfehlung – insbesondere im Hinblick auf die Omikron-adaptierten Impfstoffe:

  1. Allen Personen ab 12 Jahren wird grundsätzlich eine Auffrischimpfung (3. Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, die im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.
    a) Ab dem Alter von 12 Jahren kann „Comirnaty Original/Omicron BA.1“ oder „Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5“ eingesetzt werden;
    b) Ab dem Alter von 30 Jahren kann alternativ auch mit „Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1“ geimpft werden.
  2. Für folgende Personengruppen wird eine weitere Auffrischimpfung (4.Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion):
    a) Personen ab dem Alter von 60 Jahren
    b) Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
    c) Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt
    d) BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
    e) Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  3. Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es sinnvoll sein – abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) und entsprechend der 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfemp-
    fehlung – nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere (d.h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.
  4. Besteht im Alter von 5 bis 11 Jahren eine besondere Indikation für die Durchführung einer Auffrischimpfung (siehe 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung), sollen weiterhin die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.
  5. Die STIKO geht davon aus, dass besonders Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften. Die Omikron-adaptierten Impfstoffe verwenden dieselbe mRNA-Plattform, wie die bisher erhältlichen Wildtyp-mRNA-Impfstoffe. Da der Unterschied in nur wenigen abgeänderten Nukleotiden besteht und die Immunantwort auch bei den adaptierten Impfstoffen aus einer Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 resultiert, schätzt die STIKO die neuen bivalenten Impfstoffe trotz der begrenzten klinischen Studiendaten als sicher und gut verträglich ein.

    Die STIKO weist ausdrücklich darauf hin, dass die genannten adaptierten Impfstoffe bisher nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis) zugelassen sind. Entsprechend sind für die Grundimmunisierung unverändert die herkömmlichen, zugelas-
    senen Impfstoffe einzusetzen.

Kontakt

Telefon: 07631-793179
Fax: 07631-793180

Mail: info@allgemeinmedizin-mayer.de

Anfahrt

Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Daniel Mayer & Melanie Topp

Friedrich-Hecker-Weg 6
79395 Neuenburg am Rhein

3 Erhöhte Priorität

Alle Personen ab 60 Jahren

  • behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen
  • Immundefizienz oder HIV-Infektion
  • Autoimmunerkrankungen oder Rheuma
  • Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension)
  • zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall oder andere chronische neurologische Erkrankung
  • Asthma bronchiale 
  • chronisch entzündliche Darmerkrankung
  • Diabetes mellitus ohne Komplikationen
  • Adipositas (BMI über 30)

Personen, denen im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Covid-19-Verlauf bescheinigt wird (über entsprechende Anlaufstellen der Länder)

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Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von:

  • pflegebedürftigen über 60-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben
  • Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen, die nicht in einer Einrichtung leben

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Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem COVID-19-Expositionsrisiko

(Labore) – ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten

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Personen in staatlichen Schlüsselpositionen

ZUM BEISPIEL: Regierung, Verwaltung, Justiz, Verfassungsorgane, Bundeswehr, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz/THW

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Personal in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen, die nicht bereits in Gruppe 2 aufgeführt sind, sowie Beschäftigte in Unternehmen der kritischen Infrastruktur

ZUM BEISPIEL: Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik u. Telekommunikation

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Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

ZUM BEISPIEL: Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der fleischverarbeitenden Industrie

4 Normale Priorität

Alle Personen,
die nicht in die Gruppen 1-3 fallen.

1 Höchste Priorität

Alle Personen ab 80 Jahren

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Bewohner und Personal

in Alten- und Pflegeheimen

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Personal ambulanter Pflegedienste

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Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem COVID-19-Expositionsrisiko

ZUM BEISPIEL: Intensivstationen,

Notaufnahmen, Rettungsdienste,

SARS-CoV-2-Impfzentren, Bereiche mit infektionsrelevanten aerosolgenerierenden

Tätigkeiten wie Bronchoskopien

sowie Beschäftigte in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

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Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen,die Menschen mit einem sehr hohen Risiko

behandeln, betreuen oder pflegen

ZUM BEISPIEL: Onkologie und

Transplantationsmedizin, Stationen

für Geriatrie, Geburtshilfe, Neonatologie

2 Hohe Priorität

Alle Personen ab 70 Jahren

  • Trisomie 21 oder Conterganschädigung
  • Demenz oder geistige Behinderung
  • schwere psychiatrische Erkrankungen, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • behandlungsbedürftige Krebserkrankungen
  • interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder andere schwere chronische Lungenerkrankung
  • Muskeldystrophien und vergleichbare neuromuskuläre Erkrankungen
  • Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Leberzirrhose oder andere chronische Lebererkrankung
  • chronische Nierenerkrankung
  • Personen nach Organtransplantation
  • Adipositas (BMI über 40)

Personen, die in stationären Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung arbeiten / diese bei ambulanten Pflegediensten behandeln, betreuen oder pflegen Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem/erhöhtem COVID-19-Expositionsrisiko

– insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt ZUM BEISPIEL: Praxen für Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde, für HNO, Augen- und Zahnheilkunde, KV-Notdienste, Infektionsstationen, Notfall-Transporte, Blut- u. Plasmaspendedienste, SARS-CoV-2-Testzentren

Polizei- und Ordnungskräfte sowie Soldaten im Ausland und Personen in Auslandsvertretungen oder bei Entwicklungsorganisationen, die im Dienst einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind

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Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen, Förderschulen

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Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur

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Bewohner und Personal von Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen