Sie haben einen Termin für eine Neuaufnahme in unserer Praxis erhalten? Dann klicken Sie bitte für weitere Informationen hier.
Die ausgefüllten Datenschutzverordnung sowie der Aufnahmebogen erhalten wir dann direkt per Email. Ein Ausdrucken ist nicht notwendig.
NEUES QUARTAL 04/2022 – ab 01.10.2022
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
im Zuge der Neuorganisation der Praxissoftware im Rahmen der gegründeten Gemeinschaftspraxis Mayer / Topp ist es zwingend erforderlich, dass Sie bei Rezeptwünschen / Überweisungen persönlich zuerst ihre Versichertenkarte vorzeigen. Ein Vorbereiten der Rezepte ist aus technischen Gründen nicht möglich. Das wird zu Beginn des Quartals sicherlich zu einem erhöhten Aufkommen in der Praxis führen. Wir bitten hierfür um Verständnis. Darüber hinaus benötigen wir eine neue von Ihnen unterschriebene aktualisierte Datenschutzverordnung.
Wir führen ausschließlich Auffrischungsimpfungen mit dem Impfstoff Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 von BioNTech/Pfizer durch.
Achtung: Bitte beachten Sie unbedingt die Einhaltung der vom RKI empfohlenen Abstandsregeln (i.d.R. 6 Monate) ab der letzten Impfung oder Infektion zur Boosterimpfung.
Wer wird geimpft?
a) Personen ab dem Alter von 60 Jahren
b) Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
c) Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt
d) BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
e) Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Sie haben die Möglichkeit online die Impfformulare auszufüllen und rechtssicher an unsere Praxis zu übermitteln. Das hat den Vorteil, dass die notwendigen Unterlagen zum Impftermin bei uns bereits vorliegen. Rückfragen sind selbstverständlich jederzeit möglich.
Probieren Sie es doch einfach mal aus: https://anamnese.app/36HSZE
Alternativ stehen Ihnen hier die Dokumente zum Download bereit:
Denken Sie beim Impftermin bitte an Ihre Krankenversichertenkarte, Impfausweis und Allergieausweis (falls vorhanden).
In Kürze erfolgen weitere Impftermine. Am Freitag, 21.10.2022 sind kein Plätze mehr verfügbar.
Terminvereinbarung über info@allgemeinmedizin-mayer.de für [Termin erfolgt in Kürze] mit der zwingenden Angabe des Datums der bereits erfolgten Impfungen (Impfstoffe) und durchgemachten Infektion(en). Ohne diese Angaben kann kein Impftermin vergeben werden.
Ausführliche Erklärung
Aktuelle STIKO-Empfehlung – insbesondere im Hinblick auf die Omikron-adaptierten Impfstoffe:
Die STIKO weist ausdrücklich darauf hin, dass die genannten adaptierten Impfstoffe bisher nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis) zugelassen sind. Entsprechend sind für die Grundimmunisierung unverändert die herkömmlichen, zugelas-
senen Impfstoffe einzusetzen.
Telefon: 07631-793179
Fax: 07631-793180
Mail: info@allgemeinmedizin-mayer.de
Friedrich-Hecker-Weg 6
79395 Neuenburg am Rhein
Friedrich-Hecker-Weg 6
79395 Neuenburg am Rhein
Alle Personen ab 60 Jahren
Personen, denen im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Covid-19-Verlauf bescheinigt wird (über entsprechende Anlaufstellen der Länder)
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Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von:
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Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem COVID-19-Expositionsrisiko
(Labore) – ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
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Personen in staatlichen Schlüsselpositionen
ZUM BEISPIEL: Regierung, Verwaltung, Justiz, Verfassungsorgane, Bundeswehr, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz/THW
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Personal in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen, die nicht bereits in Gruppe 2 aufgeführt sind, sowie Beschäftigte in Unternehmen der kritischen Infrastruktur
ZUM BEISPIEL: Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik u. Telekommunikation
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Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
ZUM BEISPIEL: Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der fleischverarbeitenden Industrie
Alle Personen ab 80 Jahren
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Bewohner und Personal
in Alten- und Pflegeheimen
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Personal ambulanter Pflegedienste
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Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem COVID-19-Expositionsrisiko
ZUM BEISPIEL: Intensivstationen,
Notaufnahmen, Rettungsdienste,
SARS-CoV-2-Impfzentren, Bereiche mit infektionsrelevanten aerosolgenerierenden
Tätigkeiten wie Bronchoskopien
sowie Beschäftigte in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
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Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen,die Menschen mit einem sehr hohen Risiko
behandeln, betreuen oder pflegen
ZUM BEISPIEL: Onkologie und
Transplantationsmedizin, Stationen
für Geriatrie, Geburtshilfe, Neonatologie
Alle Personen ab 70 Jahren
Personen, die in stationären Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung arbeiten / diese bei ambulanten Pflegediensten behandeln, betreuen oder pflegen Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem/erhöhtem COVID-19-Expositionsrisiko
– insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt ZUM BEISPIEL: Praxen für Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde, für HNO, Augen- und Zahnheilkunde, KV-Notdienste, Infektionsstationen, Notfall-Transporte, Blut- u. Plasmaspendedienste, SARS-CoV-2-Testzentren
Polizei- und Ordnungskräfte sowie Soldaten im Ausland und Personen in Auslandsvertretungen oder bei Entwicklungsorganisationen, die im Dienst einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
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Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen, Förderschulen
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Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
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Bewohner und Personal von Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen